Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Wer eine neue Wohnung in Haltern am See bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro ummelden. Die Anmeldung ist erst möglich, sobald die Wohnung oder das Haus bezogen ist.

    Erfolgt der Zuzug aus einer Stadt, die dem Kreis Recklinghausen angehört, kann zusätzlich auch die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gebührenpflichtig aktualisiert werden.

    Die Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn dieser in das Ausland verlegt wird und keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden. 

    Bei einem Wegzug in eine andere Stadt in Deutschland muss dort lediglich der neue Wohnsitz angemeldet werden. Die Abmeldung in Haltern erfolgt daraufhin automatisch.

    Ausnahmen:

    Wer bereits eine Meldeanschrift in Deutschland besitzt und eine weitere Wohnung bezieht, muss diese nur dann im Bürgerbüro anmelden, wenn der Aufenthalt einen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Einrichtung der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen (Krankenhäuser, Pflegeheime, sonstige Einrichtungen) oder der Heimerziehung von Kindern dient.

    Für Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland nicht gemeldet sind, besteht die Anmeldepflicht nach 3 Monaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 180

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: buergerbuero@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    Ausweisdokumente (wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde), Wohnungsgeberbestätigung, ggfs. Vollmacht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    • Zuzug mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Haltern am See
    • Umzug innerhalb der Gemeinde
    • Wegzug aus der Gemeinde ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    keine (10,80 € für die Änderung des Kfz-Scheins)

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de