Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Wenn Sie nach Gladbeck gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden.

    Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.

    Die meldepflichtige Person soll die Anmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. 

    Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:

    • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen.
    • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.

    Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Anmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:

    • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen und dem Bevollmächtigten.
    • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
    • Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

    Eine schriftliche Anmeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.

    Falls gewünscht, kann bei Zuzügen aus dem Kreis Recklinghausen auch der Kraftfahrzeugschein gebührenpflichtig geändert werden. Bitte buchen Sie bei der Onlineterminvergabe das Anliegen hinzu.

    Beim Erstbezug von neu errichteten Wohngebäuden sollte vorsorglich ein Nachweis über die Hausnummernvergabe mitgebracht werden.

    Wichtiger Hinweis: Haben Sie Ihre neue Anschrift auch schon denen mitgeteilt, mit denen Sie privaten oder geschäftlichen Kontakt haben (Banken, Versicherungen, Post, Versandhandel, etc.)?

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 20 43 - 99 29 99

    Fax: 0 20 43 - 99 13 21

    E-Mail: buergeramt@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Anmeldeformular und Vollmacht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gladbeck

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    Hinweise für Gladbeck

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de