Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Sie können einen Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Servicebüro anmelden.

    Melden Sie sich in Radevormwald mit Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung. Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.

    Sofern die Anmeldung schriftlich oder per Mail vorgenommen wird, benötigt die Stadt Radevormwald eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie die Wohnungsgeberbescheinigung.

    Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist immer beim Servicebüro Ihres Hauptwohnsitzes unter der Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses vorzunehmen.

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung, die in Radevormwald bestand, ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Der Nebenwohnsitz kann künftig nur noch bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c2fac0b592341e2aea7b81423404f6e2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Servicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Anmeldung durch Dritte: Vollmacht mit Personalausweis oder Reisepass
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de