Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz - Anmeldung

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

    Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.

    Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung oder der Gerichtsbeschluss sind mitzubringen.

    Grundsätzlich ist die Anmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber einen Meldeschein selbst unterschreiben, bei Familien genügt eine Unterschrift. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, die erforderlichen Auskünfte über alle Meldepflichtigen erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung).

    Frist:
    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Ordnungswidrigkeit:
    Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Personalausweis und/oder Reisepass
    • Original-Geburtsurkunde
    • eventuell ausgefüllter und unterschriebener Anmeldebogen
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Bei ausländischen Mitbürgern:

    • zusätzlich zum Pass den Aufenthaltstitel

    Bei Verheirateten:

    • Original-Heiratsurkunde
    • Original-Geburtsurkunde der Kinder
    • Kinderreisepass und/oder Personalausweis und Reisepass
      (sofern vorhanden)

    Bei Geschiedenen:

    • rechtskräftiges Original-Scheidungsurteil

    Bei Anmeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr):

    • Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
    • Anmeldebogen des Anzumeldenden

    Bei Anmeldung in Wohnungen bzw. Wohnheimen des Kölner Studentenwerks:

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Geburtsurkunde

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de