Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Anmeldung: Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, dann müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Falls Sie innerhalb der Stadt Korschenbroich umziehen, genügt eine Ummeldung.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder das entsprechende Zuordnungsmerkmal bei elektronischer Bestätigung gegenüber der Meldebehörde
- Falls die Anmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Anmeldeformular.
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
Abmeldung: Wenn Sie Ihren Wohnsitz von Korschenbroich ins Ausland verlegen, müssen Sie sich nach den melderechtlichen Vorschriften bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug, abmelden. Die ausgefüllte Abmeldung für eine Nebenwohnung kann auch per Post oder E-Mail an die Meldebehörde (Bürgerbüro) übersandt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe alles abzumeldenden Personen
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug
- Falls die Abmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Abmeldeformular.
Bitte nutzen Sie für die Abmeldung den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
Ummeldung: Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Korschenbroich ausziehen und Ihre neue Wohnung ebenfalls in Korschenbroich liegt, müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen für die neue Wohnung anmelden, d. h. den Wohnsitz ummelden.
Benötige Unterlagen:
- Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder das entsprechende Zuordnungsmerkmal bei elektronischer Bestätigung gegenüber der Meldebehörde
- Falls die Anmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Anmeldeformular.
Bitte nutzen Sie für eine Vollmacht zur An- und Abmeldung oder für eine Wohnungsgeberbestätigung den entsprechenden den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Formulare und Drucken der im Anschluss generierten PDF-Dateien möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
- ausgefülltes Meldeformular
- Personalausweise aller umziehenden Personen
- falls die Ummeldung von einem Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und entsprechendes Formular
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich