Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Anmeldung
Um eine Anmeldung handelt es sich bei:
- Zuzug aus einer anderen Stadt nach Langenfeld Rhld.
- Umzug innerhalb von Langenfeld Rhld.
Zur Anmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:
- im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Nationalpass vorlegen.
- Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Nationalpass
- Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldung der Nebenwohung:
Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz ist.
Wegzug von Langenfeld Rhld. in eine andere Stadt oder Gemeinde (Abmeldung):
Eine Abmeldung in Langenfeld Rhld. ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.
Wegzug von Langenfeld Rhld. ins Ausland (Abmeldung):
Zur Abmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:
- im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Nationalpass vorlegen.
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Nationalpass
- Wohnungsgeberbestätigung
Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
- Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
- betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.
Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anzugeben.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte:
- Kfz-Ummeldung
- Gewerbean-, -ab- und -ummeldung
- Hund an-/ab-/ummelden
- Restmüll und Altpapier an-/ab-/ummelden
- Strom-, Gas- und Wasserverträge
- Telefonanschluss
- Bank/Sparkasse/Versicherungen
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
- Kabelfernsehen
- GEZ
- Nachsendeauftrag
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)