Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Anmeldung

    Um eine Anmeldung handelt es sich bei:

    • Zuzug aus einer anderen Stadt nach Langenfeld Rhld.
    • Umzug innerhalb von Langenfeld Rhld.

     

    Zur Anmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:

    • im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Nationalpass vorlegen.
    • Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

     

    Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

    • dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
    • dem Personalausweis und Reisepass / Nationalpass
    • Wohnungsgeberbestätigung 

     

    Abmeldung der Nebenwohung:

    Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz ist.

    Wegzug von Langenfeld Rhld. in eine andere Stadt oder Gemeinde (Abmeldung):

    Eine Abmeldung in Langenfeld Rhld. ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.

    Wegzug von Langenfeld Rhld. ins Ausland (Abmeldung):

    Zur Abmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:

    • im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Nationalpass vorlegen.

    Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

    • dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
    • dem Personalausweis und Reisepass / Nationalpass
    • Wohnungsgeberbestätigung

     

    Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:

    • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anzugeben.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte:

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de