Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Der Vater eines Kindes kann nur selbst in öffentlich beurkundeter Form die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.
Beide Erklärungen können sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt abgegeben werden. Diese Erklärungen sind auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt oder der zuständigen Ansprechperson nach den notwendigen Unterlagen.
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen