Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Ist die Mutter nicht verheiratet, ist der Mann der Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
    Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Dies ist auch schon während der Schwangerschaft möglich.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    E-Mail: standesamt@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    • Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt)
    • Mutterpass (vor der Geburt)
    • Personalausweise / Reisepässe der Eltern
    • Geburtsurkunde des Vaters
      oder
      - falls der Vaters verheiratet ist oder war - Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Eheregisters

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Die Vaterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden. Die Mutter muss zur Wirksamkeit dieser Anerkennung zustimmen. Weitere Zustimmungserfordernisse sind im Einzelfall möglich.

    Für die Beurkundung ist die persönliche Vorsprach der Beteiligten erforderlich. Die Beurkundung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Kosten

    Hinweise für Eschweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de