Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    40 Minuten einplanen
    Für eine Beurkundung sollten Sie mindestens 40 Minuten einplanen. Da Beurkundungstermine eng getaktet sind, bitten wir Sie, Ihren Termin pünktlich wahrzunehmen. Andernfalls kann Ihre Beurkundung an diesem Tag nicht mehr durchgeführt werden. Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, bitten wir Sie um eine telefonische Absage, sodass der Termin neu vergeben werden kann.

    Die nötigen Unterlagen nicht vergessen
    Eine Beurkundung ist sehr individuell. Es gibt jedoch Unterlagen, die Sie grundsätzlich zu einem Termin mitbringen sollten:

    • Gültige Ausweispapiere im Original, zum Beispiel einen Bundespersonalausweis oder einen Pass
    • Mutterpass (vor Geburt des Kindes)
    • Geburtsurkunde des Kindes oder eine entsprechende Bescheinigung des Standesamtes (nach Geburt des Kindes)

    Je nach Sachverhalt können noch weitere Unterlagen erforderlich sein:

    • Scheidungsurteil der Mutter
    • Bescheinigung über die Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens (sollte die Mutter verheiratet sein)
    • Vaterschaftsanerkennung (bei der Beurkundung der gemeinsamen Sorge)

    Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin:

    Für die Beurkundungen werden vorab Termine vergeben. Das Jugendamt kann aufgrund von unvorhergesehenen Personalausfällen aktuell nur eingeschränkt Termine anbieten. Das Jugendamt empfiehlt eine Beurkundung vor der Geburt des Kindes. Termine sollten rechtzeitig vereinbart werden. Die Vergabe der Termine erfolgt für die kommende Woche jeweils montags ab 8.30 Uhr. Die Beurkundungshotline ist unter 0201 88-51567 zu erreichen. Wenn alle Termine vergeben sind, gibt darüber die Telefonansage Auskunft.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33488

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: geburten@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    I. Hagen 26

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-51777

    Fax: +49 201 8851101

    E-Mail: jugendamt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 59 Sozialgesetzbuch VIII

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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