Breitensport Förderung

    Sportförderung im Kreis Lippe

    Hinweise für Lippe

    Sport ist gesund und kann Spaß machen. Außerdem fördert er Integration und Inklusion. Gute Gründe für unsere Sportförderung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Der Kreis Lippe engagiert sich aktiv für die Förderung des Sports und erkennt dabei die wertvolle Arbeit der lippischen Sportvereine an. Durch finanzielle Unterstützung gemäß den Sportförderungsrichtlinien möchte der Kreis dazu beitragen, dass ein breites Spektrum an sportlichen Aktivitäten und Projekten im Breiten- und Leistungssport sowie in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit angeboten werden kann. Zudem steht die Verbindung von Sport und Bildung im Fokus der Sportförderung des Kreises Lippe, indem durch gezielte Projektförderung und -initiierung Verknüpfungspunkte zwischen lippischen Kindertagesstätten, Schulen und dem offenen Ganztag geschaffen werden.

    In enger Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Lippe e.V. bietet der Kreis Lippe Unterstützung für die Sportvereine an. Dies soll sicherstellen, dass die Fördermittel effektiv eingesetzt werden und die Vereine bestmöglich in ihrer Arbeit unterstützt werden. Durch diese partnerschaftliche Zusammenarbeit strebt der Kreis Lippe an, möglichst viele Förderberechtigte zu erreichen und den Sport in der Region nachhaltig zu stärken.

    Förderberechtigt sind die lippischen Sportvereine, Sportfachverbände, Leistungs- und Verbandsstützpunkte in Lippe sowie Kindertagesstätten, Schulen und Träger im Offenen Ganztag.

    Eine Bezuschussung über die Sportförderung des Kreises Lippe auf Grundlage der geltenden Richtlinien kann in folgenden Bereichen beantragt werden:

    • Qualifizierung von ehrenamtlich Mitarbeitenden im Sportverein

      • Der Kreis Lippe fördert die Aus- und Fortbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern, Trainerinnen und Trainern, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Kampfrichterinnen und Kampfrichter mit einem finanziellen Zuschuss.

      • Gefördert werden 50% der Lehrgangskosten, maximal jedoch EUR 500,00€ pro Aus- und Fortbildungsmaßnahme (Lehrgangsgebühr und Übernachtung).

    • Unterstützung des Sports in Kindertagesstätte, Schule und offenem Ganztag

      • Der Kreis Lippe fördert finanziell Projekte und Maßnahmen, die die gemeinsame Vernetzung und den Ausbau von Sportangeboten in Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte, Schule, OGS und Sportverein im Schwerpunkt haben.

      • Der Fokus der Förderung liegt auf Kooperationsprojekten zwischen Kindertagesstätte, Schule, OGS und Sportverein.

    • Unterstützung der Landes- und Verbandsstützpunkte

      • Gefördert werden die im Kreis Lippe anerkannten Landessstützpunkte und anerkannten Verbandsstützpunkte der Sportfachverbände.

    • Zuschüsse für die Teilnahme und Ausrichtung von Wettkämpfen

      • Um den lippischen Sportlerinnen und Sportlern die aktive Teilnahme an Deutschen und internationalen Meisterschaften zu erleichtern und um lippischen Sportlerinnen und Sportlern die Ausrichtung in der Regel deutscher und internationaler Meisterschaften zu ermöglichen, vergibt der Kreis Lippe anteilig einen Zuschuss.

    • Förderung der Prävention sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport (PSG)

      • Der Kreis Lippe fördert die Präventionsarbeit der Sportvereine zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt. Bezuschusst werden Projekte, die die Präventionsarbeit der Sportvereine unterstützen und stärken.

    • Kinder- und Jugendförderfonds

      • Um Kindern und Jugendlichen ein sportlich bewegtes Aufwachsen zu ermöglichen, leisten die Sportvereine mit ihren Sportjugenden einen großen Beitrag. Um die Vielfalt in der Vereinsjugendarbeit zu würdigen und auszuzeichnen, stellt der Kreis Lippe in Abstimmung der Sportjugend im Kreissportbund Lippe einen Kinder- und Jugendförderfond zur Verfügung.

      • Die Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine steht im Fokus der Förderung. Dabei werden besondere Projekte und Maßnahmen aus der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine, aber nicht der alltägliche Sport- und Turnierbetrieb, gefördert.

    Für weitere Informationen zur Sportförderung, den Sportförderrichtlinien und dem Antragsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Regionales Bildungsnetzwerk, Sport und kommunale Koordinierung

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bildung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-4770

    E-Mail: l.hett@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Leistungen nach diesen Richtlinien können gewährt werden an,

    1. Sportvereine, die

      • ihren Sitz im Kreis Lippe haben,

      • als gemeinnützig anerkannt sind,

      • ihren Sport im Kreis Lippe ausüben,

      • im Vereinsregister eingetragen sind
        und

      • dem Kreissportbund Lippe e.V. sowie dem Landessportbund NRW sowie einem Sportfachverband angehören.

    2. den Kreissportbund Lippe e.V.

    3. die lippischen Schulen und Kindertagesstätten.

    4. die Sportverbände in Lippe.

    5. die Landes- und Verbandsstützpunkte in Lippe.

    6. die OGS / Träger des Ganztags.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    1. Zuständige Fachdienststelle für die Handhabung der Zuschüsse dieser Richtlinien ist der für den Bereich Sport zuständige Fachdienst / Fachbereich (im Folgenden: Fachdienst Bildung/Sportförderung).

    2. Beantragt werden können Zuschüsse in den unten aufgelisteten Förderbereichen unter den beschriebenen Kriterien.

    3. Auf Antrag stellt der Fachdienst Bildung/Sportförderung eine Mittelbewilligung aus. Der Mittelabruf ist bis spätestens 4 Wochen nach Durchführung/Anschaffung einzureichen. Auf Grundlage des Mittelabrufs erfolgt die Auszahlung durch den Fachdienst Bildung/ Sportförderung. Der Mittelabruf muss mit einem Nachweis der Verwendung der zweckgebundenen Zuschüsse erfolgen.

    4. In Einzelfällen ist eine frühzeitigere Auszahlung möglich, die entscheidet der Fachdienst Bildung/Sportförderung.

    5. Die Formulare für den Antrag sowie den Mittelabruf und den damit verbundenen Verwendungsnachweis stellt der Fachdienst Bildung/Sportförderung zur Verfügung. Formlose Anträge, Abrufe und Nachweise der Verwendung können nicht berücksichtigt werden.

    6. Ausgenommen von dieser Vorgehensweise (Punkt 2. & 3.) ist die Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen (Richtlinien 4.1.1.1).

    7. Zuschüsse sind so früh wie möglich im laufenden Kalenderjahr, spätestens jedoch bis zum 31.10. im Fachdienst Bildung/Sportförderung zu beantragen, wobei die Durchführung der Maßnahme auch über den Zeitpunkt hinaus bis spätestens zum 31.12. des Antragsjahres gehen darf.

    8. Ausgenommen aus Punkt 3. sind Anträge für den Kinder- und Jugendförderfonds (Richtlinien 4.1.1.4) und die Unterstützung der Landes- und Verbandsstützpunkte (Richtlinien 4.2.1), da hier jeweils durch ein gesondertes Antragsformular andere Fristen gelten. Der Kinder- und Jugendförderfonds sowie die Unterstützung der Landes- und Verbandsstützpunkte und das damit verbundene Antragsverfahren werden in der ersten Jahreshälfte des Kalenderjahres gesondert ausgeschrieben.

    9. Sofern nicht anders in den untenstehenden Kriterien geregelt, entscheidet der Fachdienst Bildung/Sportförderung über die Höhe des finanziellen Zuschusses je Antrag.

    10. Der Kreis Lippe ist berechtigt, die zweckentsprechende Verwendung von Zuschüssen durch Einsichtnahme in Kassenbücher oder sonstige Unterlagen sowie durch Ortsbesichtigungen zu überprüfen.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Zuschüsse können nur gewährt werden, solange entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.

    Auch wenn Sie bereits über einen längeren Zeitraum Zuschüsse erhalten haben, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf weitere Zahlungen.

    Sportförderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt subsidiär.
    Das bedeutet, dass Sie alle Möglichkeiten der Unterstützung durch Dritte ausschöpfen und einen finanziellen Eigenanteil selbst tragen müssen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de