Breitensport Förderung
Sportangelegenheiten
Hinweise für Hopsten
Beschreibung
Hinweise für Hopsten
Die Gemeinde Hopsten betreibt in allen Gemeindeteilen Sportfreianlagen, Sport- und Gymnastikhallen. Die Nutzung der Sportanlagen erfolgt ausschließlich über die hiesigen Sportvereine, für den Schulsport und ggfls. durch Dritte.
Sämtliche Rückfragen zu unseren Sportanlagen richten Sie bitte an die Kontaktpersonen oder die Sportvereine.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Nutzung der Sportanlagen fallen ggfls. Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen