Breitensport Förderung

    Breitensport Förderung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    So gibt es Zuschüsse für die Jugendarbeit der Vereine, zur Sicherstellung des Trainingsbetriebes, für den Sport mit Menschen mit Behinderungen, zu Fahrtkosten für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften oder auch für die Anschaffung aufwendiger Sportgeräte durch Vereine.

    Die sogenannten Sportförderungsrichtlinien regeln insgesamt 19 verschiedene Fördermöglichkeiten, zu denen als Schwerpunkt auch die Unterstützung der Vereine gehört, die in Essen eigene Sportstätten betreiben, sämtliche Kosten selber tragen und damit die öffentliche Hand erheblich entlasten. Es handelt sich hier um mehr als 170 Sportstätten mit einer Vielzahl von Sportarten.

    Die ausführlichen Richtlinien sowie Antragsformulare finden Sie unter den nebenstehenden Links.

    Zuschussarten im Einzelnen

    Essener Sportvereine können, soweit sie gemeinnützig und Mitglied des Essener Sportbundes sind, Zuschüsse für folgende Zwecke erhalten:

    1. Allgemeine Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit. Diese Zuschüsse werden Vereinen nur für Mitglieder gewährt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Motorsport-, Flugsport-, Segel- und Golfvereine erhalten keinen Zuschuss zur Förderung der Jugendarbeit
    2. Erlangung der Sportabzeichen
    3. Sportangebote für Senioren
    4. Behindertensport
    5. Zielgruppenarbeit/Breitensport
    6. Ausbildung von Jugend-, Übungs- und Organisationsleitern in Vereinen
    7. Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
    8. Förderung gesundheitsbezogener Sportangebote
    9. Fahrtkostenzuschüsse zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
    10. Zuschüsse für freiberufliche Sportlehrkräfte für Leistungssport
    11. Förderung von Teilzeitinternaten
    12. Personalkostenzuschüsse für den Esener Sportbund
    13. Zuschuss zur Führung der Geschäftsstelle des Essener Sportbundes
    14. Zuschüsse zur Anschaffung von aufwendigen Sportgeräten
    15. Förderung des Jugendspitzensports
    16. Förderung des Anfängerschwimmens
    17. Zuschüsse zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten
    18. Zuschüsse zur Unterhaltung und zum Betrieb vereinseigener Sportstätten
    19. Zuschüsse zur Durchführung von bedeutsamen Sportveranstaltungen durch Vereine und Verbände in Essen (Ausfallgarantien)

    Die Bearbeitung der Zuschüsse mit den Ziffern 1 bis 16 erfolgt durch den Essener Sportbund. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0201/81460.

    Die Zuschüsse nach Ziffern 17 bis 19 werden von den Sport- und Bäderbetrieben Essen bearbeitet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Betriebsleitung Sport- und Bäderbetriebe

    Adresse

    Hausanschrift

    Huyssenallee 100

    45128 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-52112

    Fax: +49 201 8852004

    E-Mail: sbe@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sport- und Bäderbetriebe Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Huyssenallee 100

    45128 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-52000

    Fax: +49 201 88-52004

    E-Mail: sbe@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de