Taxigenehmigung
Taxigenehmigung
Hinweise für Märkischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Märkischer Kreis
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind: die fachliche Eignung die persönliche Zuverlässigkeit die finanzielle Leistungsfähigkeit die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
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Ansprechpartner
FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Märkischer Kreis
FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT: Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV) Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV) Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers* Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen) Nachweis eines Betriebssitzes z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Gewerbeanmeldung aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler 1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT: ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person* Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung) Arbeitsvertrag 1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ORDER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT: Gesellschaftsvertrag Auszug aus dem Handelsregister Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen. Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde. *Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Taxengenehmigung für 1 Jahr - 90 € Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 € Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 € Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 € jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 € Mietwagengenehmigung - 60 € jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 € Fahrzeugwechsel - 25 € Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 € Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Personenbeförderung - Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz Dateigröße: 705,2 Kilobytes Personenbeförderung - Anlage 1 zum Antrag Dateigröße: 25,1 Kilobytes Personenbeförderung - Anlage 2 zum Antrag Dateigröße: 86,7 Kilobytes Personenbeförderung - Antrag Fahrzeugtausch Dateigröße: 445,6 Kilobytes Taxi-/Mietwagenkonzessionen - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung Dateigröße: 101,4 Kilobytes Verkehrsrechtliche Regelungen - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung Dateigröße: 21,5 Kilobytes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen