Taxigenehmigung
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Die entgeltliche oder geschäftmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi oder Mietwagen ist genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung wird max. für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die fachliche Eignung, die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Im Taxenverkehr kann für den Bereich einer Stadt oder Gemeinde eine Warteliste bestehen, sodass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf telefonische Anfrage.
Weitere Informationen zur Existenzgründung im Straßenverkehr unter:
Den Taxentarif und die Taxenordnung für den Kreis Coesfeld können Sie auf folgender Internetseite abrufen:
Formulare
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
Antragsformulare, Eigenkapital- und ggfls. Zusatzbescheinigung für den antragstellenden Unternehmer:
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalsbescheinigung ggfls. Zusatzbescheinigung
Für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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