Taxigenehmigung

    Taxigenehmigung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Taxen- oder Mietwagenverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.

    Der Taxi-Unternehmer / -Fahrer kann Beförderungsaufträge während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegen nehmen; die Fahrzeuge dürfen zudem an Taxi-Ständen bereitgehalten werden. Taxen sind öffentliche Verkehrsmittel und unterliegen somit innerhalb des Kreises Heinsberg der Beförderungspflicht. Der Fahrpreis für Fahrten im Kreisgebiet richtet sich nach dem Taxentarif des Kreises Heinsberg und wird auf dem im Taxi befindlichen geeichten Taxameter errechnet und angezeigt.

    Mietwagen hingegen dürfen Beförderungsaufträge nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegen nehmen; ein Bereithalten des Fahrzeuges an anderer Stelle oder das Aufnehmen von Fahrgästen während der Fahrt ist nicht zulässig. Es besteht keine Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei auszuhandeln.

    Für die Genehmigung eines Taxen- oder Mietwagenverkehrs ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de