Taxigenehmigung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Taxen- oder Mietwagenverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.
Der Taxi-Unternehmer / -Fahrer kann Beförderungsaufträge während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegen nehmen; die Fahrzeuge dürfen zudem an Taxi-Ständen bereitgehalten werden. Taxen sind öffentliche Verkehrsmittel und unterliegen somit innerhalb des Kreises Heinsberg der Beförderungspflicht. Der Fahrpreis für Fahrten im Kreisgebiet richtet sich nach dem Taxentarif des Kreises Heinsberg und wird auf dem im Taxi befindlichen geeichten Taxameter errechnet und angezeigt.
Mietwagen hingegen dürfen Beförderungsaufträge nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegen nehmen; ein Bereithalten des Fahrzeuges an anderer Stelle oder das Aufnehmen von Fahrgästen während der Fahrt ist nicht zulässig. Es besteht keine Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei auszuhandeln.
Für die Genehmigung eines Taxen- oder Mietwagenverkehrs ist das Straßenverkehrsamt zuständig.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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