Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für vollziehbar Ausreisepflichtige, deren Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für vollziehbar Ausreisepflichtige, deren Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist

    Beschreibung

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 i.V.m § 25 Abs. 5 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de