Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

    Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG

    Hinweise für Borken

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen der Immissionsschutzbehörde einen Monat, bevor mit der Änderung begonnen werden soll, angezeigt werden.

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    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Anlagenbezogener Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    § 15 Abs. 1 und 2 BImSchG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    1. Anzeige der beabsichtigten Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs, einen Monat, bevor mit der Änderung begonnen werden soll

    2. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Zusätzlich wird Ihnen seitens der Behörde mitgeteilt, ob und welche zusätzlichen Unterlagen zur weiteren Prüfung notwendig sind.

    3. Spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige prüft die Immissionsschutzbehörde, ob ein Genehmigungsverfahren für die angezeigte Änderung durchzuführen ist. Sobald Ihnen mitgeteilt wird, dass die angezeigte Änderung genehmigungsfrei ist, dürfen Sie die Änderung Ihres Vorhabens vornehmen.

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Gebühr bemisst sich gem. Tarifstelle 4.6.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung nach der Hälfte der Gebühr, welche nach Tarifstelle 4.6.1.1 zu entrichten wäre.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de