Enteignung eines Grundstücks
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Die Enteignung ist eine Form des staatlichen Zugriffs auf Grundstücke oder auf Rechte an den Grundstücken.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung wird von einer anderen Behörde oder Einrichtung angeboten. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Formulare
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Voraussetzungen
Eine Enteignung ist nur auf gesetzlicher Grundlage und allein zum Wohl der Allgemeinheit zulässig.
Eine Enteignung darf nur gegen Entschädigung ausgesprochen werden. Diese erfolgt in der Regel in Geld, ausnahmsweise ist die Gewährung von Ersatzland möglich. Die Entschädigung für Grund und Boden bemisst sich nach dessen Verkehrswert. Zu dessen Ermittlung werden i. d. R. Wertgutachten der Gutachterausschüsse herangezogen. Befinden sich Anlagen oder Aufwuchs auf den Flächen, können zusätzliche Wertgutachten z.B. von landwirtschaftlichen Sachverständigen erforderlich sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Verfahrensablauf
Vor einer Enteignung steht das Enteignungsverfahren. Es wird regelmäßig durch einen Antrag mit Begründung der Behörde eingeleitet, die die Enteignung vornehmen will. Verfahrensbeteiligt sind Antragsteller, Grundstückseigentümer und alle Personen, denen an dem Grundstück, das enteignet werden soll, ein Recht zusteht. Alle Beteiligten werden angehört. In einer mündlichen Verhandlung wird versucht, eine Einigung über den Grundstücksverkauf zu erzielen. Gelingt dies nicht, erlässt die zuständige Behörde einen Enteignungsbeschluss. Darin regelt sie die Rechtsänderung (u.a. Eigentumsübergang) und die Entschädigung. Ist der Eigentümer mit dem Beschluss oder mit der Höhe der Entschädigung nicht einverstanden, kann er den Rechtsweg bestreiten.
Mit einer Ausführungsanordnung veranlasst die Enteignungsbehörde beim zuständigen Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch.
Fristen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Kosten
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Weitere Informationen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 15.11.2020
Stichwörter
Hinweise für Schieder-Schwalenberg