Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde (Übersetzungshilfe)
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Ich benötige eine Urkunde - Wo und wie kann ich sie bekommen? Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunden ausgestellt: Geburtsurkunden Beglaubigte Abschriften aus den Geburtsregister Eheurkunden Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister. Sterbeurkunden Beglaubigte Abschriften aus den Sterberegister. Zur internationalen Verwendung, z.B. zur Vorlage bei einer ausländischen Vertretung, erhalten Sie mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden. Wo sind die Urkunden zu erhalten? Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes. Datenschutz - Wer kann eine Urkunde bestellen? Die Personenstandsregister erhalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach dem geltenden Personenstandsrecht kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines/einer Berechtigten vorlegen. Wie kann ich die Urkunden bestellen? Sie können die Urkunden online (siehe Formulare), oder unter der Anschrift Marktstraße 16, 58452 Witten per Post bestellen. Die Gebühren werden per Rechnung erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
34 Personenstandsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 581-3499
E-Mail: standesamt@stadt-witten.de
34 Personenstandsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 581-3499
E-Mail: standesamt@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Formulare
Hinweise für Witten
Voraussetzungen
Hinweise für Witten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
§7, EU-Apostillen-VO 1120, ZPO
Verfahrensablauf
Hinweise für Witten
Fristen
Hinweise für Witten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Witten
Kosten
Hinweise für Witten
Die Gebühren richten sich nach der Allg. Verwaltungsgebührenordnung NRW. Sie betragen im Einzelnen: Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister sowie sämtliche Urkunden 10 EUR Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Für die Bestellung von 3 Geburtsurkunden sind also z.B. 20 EUR zu entrichten. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung von Kindergeld).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Witten
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Geburtsurkunde (Antrag) Eheurkunde (Antrag) Lebenspartnerschaftsurkunde (Antrag) Sterbeurkunde (Antrag)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen