Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung
Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung
Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.
Beschreibung
Die zuständige Stelle bestätigt mit Hilfe des Sachkundeausweises zur Schädlingsbekämpfung, dass Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.
Ansprechpartner
Für Nümbrecht wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020