Registrierung Unternehmen für das Verbringen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen in der EU (Pflanzenpass) Entgegennahme
ein Unternehmen für das Verbringen von Pflanzen und Waren in der EU (Pflanzenpass) registrieren lassen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Art. 65 Absatz 1 Unterabsatz 1 lit. a) Verordnung (EU) 2016/2031
Art. 66 Verordnung (EU) 2016/2031
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen