Registrierung Unternehmen für das Verbringen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen in der EU (Pflanzenpass) Entgegennahme

    ein Unternehmen für das Verbringen von Pflanzen und Waren in der EU (Pflanzenpass) registrieren lassen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Fachbereich 51 Betriebswirtschaft, Bauen, Energie, Arbeitnehmerberatung - Sachverständigenwesen -

    Adresse

    Hausanschrift

    Nevinghoff 40

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251/23760

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: poststelle@lwk.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Art. 65 Absatz 1 Unterabsatz 1 lit. a) Verordnung (EU) 2016/2031
    Art. 66 Verordnung (EU) 2016/2031
     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de