Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, sofern er sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen kann.

    Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten Personen, die

    • nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II (Jobcenter) sind.
    • die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.

    Der Umfang und die Leistungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Ausführungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (s.u.).

    Der Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb von Einrichtungen umfasst auch den Taschengeldbetrag (ab 01.01.2024 152,01 Euro und die Pauschale für Bekleidung in Höhe von 37,43 Euro).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1650

    E-Mail: soziales@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Öffnungszeiten:

    Montag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
    Mittwoch: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Terminvereinbarungen:

    Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung oder über das Service-Telefon: 02323 / 16-1650 erfolgen.

    Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per Fax beziehungsweise E-Mail möglich:
    E-Mail fb41-sozialhilfe-ave@herne.de
    Telefax: 02323 / 16-1233 9236

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de