Hilfe zum LebensunterhaltOnline erledigen

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, sofern er sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen kann.

    Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten Personen, die

    • nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II (Jobcenter) sind.
    • die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.

    Der Umfang und die Leistungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Ausführungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (s.u.).

    Der Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb von Einrichtungen umfasst auch den Taschengeldbetrag (ab 01.01.2024 152,01 Euro und die Pauschale für Bekleidung in Höhe von 37,43 Euro).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e27339bdbbe3ee358ee52a90e85cb5c6

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1650

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de