Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Anspruch auf Leistungen nach dem 3. Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder 4. Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben Personen, die Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

    Als weitere Voraussetzung muss entweder eine volle Erwerbsminderung (befristet oder unbefristet) vorliegen oder die gesetzliche Altersgrenze ist erreicht und/oder eine Altersrente wird gezahlt. 

     

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

    Leistungen der Grundsicherung erhalten Personen, die Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Eine weitere Voraussetzung ist die dauerhafte volle Erwerbminderung oder das Erreichen der Altersgrenze.

    Weiterführende Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung finden Sie hier

    Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

    Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Eine weitere Voraussetzung ist eine befristete volle Erwerbsminderung und kein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

    Weiterführende Informationen zur Hilfe beim Lebensunterhalt finden Sie hier

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Beigeordneter Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: 05731 14 - 1040

    E-Mail: s.toedtmann@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Formulare

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Fristen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII
    • Notwendige Unterlagen zum Antrag auf Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII
    • Datenschutzerklärung SGB XII
    • Hinweis zum Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
    • Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung
    • Mehrbedarf nach § 42b Abs. 2 SGB XII - gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
    • Mietbescheinigung
    • Hinweise für Vermieter zur Erstellung einer Mietbescheinigung
    • Information für Vermieter und Hausverwaltungen
    • Vordruck für die regelmäßige Überprüfung 4. Kapitel SGB XII
    • Vordruck für die regelmäßige Überprüfung 3. Kapitel SGB XII

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de