Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, früher auch Sozialhilfe genannt, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel durch Krankheit, Ihren Lebensunterhalt nicht bezahlen können. Voraussetzung für Hilfe zum Lebensunterhalt ist, dass Sie keine Hilfe anderer Personen (zum Beispiel: Eltern, Familie) bekommen können. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie mehr als 6 Monate lang weniger als 3 Stunden arbeiten können, also erwerbsgemindert sind. Wenn Sie Anspruch auf eine andere Grundsicherung haben (zum Beispiel ALG II oder Rente), können Sie keine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

    Auch für Kinder können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, wenn diese nicht älter als 15 Jahre sind, in Ihrem Haushalt leben und Sie den Lebensunterhalt der Kinder trotz Unterhalt nicht sicherstellen können.

    Ausführliche Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, falls Sie weder selbst noch mit Hilfe anderer Personen (zum Beispiel Eltern und Kinder) vollständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Anspruch besteht auch, wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.

    Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie:

    • noch nicht das Renteneintrittsalter erreicht haben,

    • keine Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALGII) erhalten,

    • keine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten,

    • keine Grundleistungen für Asylsuchende erhalten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de