SGB II
Hinweise für Reken
Das Bürgergeld ist in Deutschland die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigung bzw. Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts können erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren Bürgergeld erhalten. Nicht erwerbsfähige Angehörige wie Kinder unter 15 Jahren haben gegebenenfalls Anspruch auf Sozialgeld.
Beschreibung
Hinweise für Reken
Wann haben Sie Anspruch auf Bürgergeld?
Zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren alt sind und
mindestens drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können und
in der Bundesreplubik Deutschland wohnen und
derzeit arbeitslos sind oder das Einkommen unterhalbdes Existenzminimums liegt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Reken
einen gültigen Personalausweis
Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
einen gültigen Mietvertrag sowie einen Nachweis über die aktuelle Miethöhe bzw. Unterlagen über Wohneigentum
jegliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Sparbücher, Bausparverträge, vermögenswirksame Leistungen) aller Aushaltsangehörigen
Liegt der Sachbearbeitung alle Unterlagen vor, wird Ihr Antrag bearbeitet. Ob Ihnen Leistung zustehen, wird Ihnen in Form eines Bescheides abschließend schriftlich mitgeteilt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bevor Sie einen Termin mit Ihrer/m zuständigen Sachbearbeiter/in vereinbaren, stellen Sie sicher, dass die Unterlagen für einen reibungslosen Vorgang vorliegen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen