Hilfe zum Lebensunterhalt

    SGB II

    Hinweise für Reken

    Das Bürgergeld ist in Deutschland die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigung bzw. Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts können erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren Bürgergeld erhalten. Nicht erwerbsfähige Angehörige wie Kinder unter 15 Jahren haben gegebenenfalls Anspruch auf Sozialgeld.

    Beschreibung

    Hinweise für Reken

    Wann haben Sie Anspruch auf Bürgergeld?

    1. Zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren alt sind und

    2. mindestens drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können und

    3. in der Bundesreplubik Deutschland wohnen und

    4. derzeit arbeitslos sind oder das Einkommen unterhalbdes Existenzminimums liegt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 14

    48734 Reken

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reken

    1. einen gültigen Personalausweis

    2. Kontoauszüge der vergangenen drei Monate

    3. einen gültigen Mietvertrag sowie einen Nachweis über die aktuelle Miethöhe bzw. Unterlagen über Wohneigentum

    4. jegliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Sparbücher, Bausparverträge, vermögenswirksame Leistungen) aller Aushaltsangehörigen

    Liegt der Sachbearbeitung alle Unterlagen vor, wird Ihr Antrag bearbeitet. Ob Ihnen Leistung zustehen, wird Ihnen in Form eines Bescheides abschließend schriftlich mitgeteilt.

    Formulare

    Hinweise für Reken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reken

    Fristen

    Hinweise für Reken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reken

    Kosten

    Hinweise für Reken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reken

    Bevor Sie einen Termin mit Ihrer/m zuständigen Sachbearbeiter/in vereinbaren, stellen Sie sicher, dass die Unterlagen für einen reibungslosen Vorgang vorliegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de