Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Wer zuständigkeitshalber keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) beim Jobcenter oder nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten kann, kann gegebenenfalls finanzielle Unterstützung nach dieser sogenannten Auffangnorm in Anspruch nehmen. Oftmals sind dies Personen, die eine volle Erwerbsminderung auf Zeit nachweisen können.

    Wenden Sie sich gerne an die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, wenn Sie nicht wissen, ob und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können. Eine tatsächliche Unterstützung ist nur möglich, wenn Einkommen und Vermögen nur in unzureichender Höhe vorhanden ist. Bei der Prüfung ist immer die individuelle Situation zu berücksichtigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Personalausweise aller im Haushalt lebenden Personen
    • Schwerbehindertenausweis
      (wenn auf der Rückseite des Ausweises die Merkzeichen "G" oder "aG" verzeichnet sind)
    • Mietvertrag und "Vermieterbescheinigung"
      (dieser Vordruck wird Ihnen bei Ihrer Vorsprache hier ausgehändigt oder auf Wunsch zugesandt)
    • Wohngeldbescheid
      (falls Sie im Zeitpunkt der Beantragung der Leistung Wohngeld beziehen oder beantragt haben)
    • Nachweis über jegliche Form des Einkommen
      (bspw. Arbeit, Zinsen, Leistungen der Agentur für Arbeit, Steuererstattung, Unterhalt, Rente)
    • Belege über Haus- und Grundvermögen
    • Nachweise über Wertpapiere und sonstiges Vermögen
    • Nachweise über Ansprüche und Forderungen
    • Fahrzeugschein
    • Versicherungspolicen
    • Sparbücher
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Bankverbindungen
    • sonstige Unterlagen, die zur Beurteilung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sein könnten

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • 3. Kapitel des 12. Teils des Sozialgesetzbuchs (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Die Sachbearbeiter/innen des Sozialamtes überprüfen den Anspruch auf Leistung. Nur gerechtfertigte Ansprüche werden befriedigt. Hierzu ist es notwendig, dass Sie Ihre Notlage offen legen und den Anspruch geltend machen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de