Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGBX II) umfasst:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales - Fachbereich 50

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-50001

    Fax: 0214 406-50002

    E-Mail: 50@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid, ärztlichen Attesten, Werkstattaufnahme
    • Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben, Kraftfahrzeug, Immobilien
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung

    Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Die zuständige Einrichtung kann weitere Unterlagen, zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangen.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Sie können Sozialhilfe beantragen, falls Sie weder selbst noch mit Hilfe anderer Personen (zum Beispiel Eltern und Kinder) vollständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Anspruch besteht auch, wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.

    Zudem dürfen Sie keine oder nicht ausreichenden Ansprüche auf weitere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Kindergeld, Wohngeld, Rente, Krankengeld und Elterngeld haben. Diese müssen zuerst (vorrangig) genutzt werden.

    Bei der Entscheidung, ob Sie Sozialhilfe erhalten, werden das Einkommen und Vermögen von Ihnen sowie den Familienmitgliedern, die in Ihrem Haushalt leben, berücksichtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Stellen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich, wenn Sie Hilfe brauchen. 

    In der Regel wird die Hilfe zum Lebensunterhalt erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag gestellt haben, ausgezahlt. Nur in wenigen Ausnahmen können Sie Geld für vergangene Zeiträume erhalten.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe-art.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de