Hilfe zum Lebensunterhalt
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Personen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, besonders aus Ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können, wird Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.
Die Hilfe umfasst im Besonderen die Zahlungen von:
- laufenden Leistungen wie Regelbedarf, angemessene Unterkunftskosten, Heizkosten, Kranken- und Pflegekassenbeiträge, Mehrbedarfzuschläge
- einmaligen Leistungen nur für die Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung
als Beihilfen oder Darlehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Sämtliche Nachweise über Einkommen, Vermögen und Belastungen (z.B. Miete) ggfls. auch ärztliche Gutachten u.ä.. Mögliche weitere beizubringende Unterlagen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch erfasst.
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Verfahrensablauf
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen