Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt sich wie folgt zusammen:

    • Regelsatz
    • Mehrbedarf bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
    • Miete (Kaltmiete und Nebenkosten in angemessener Höhe und Heizkosten)
    • Abzüglich Einkommen (Rente, Lohn, Kindergeld und weitere mögliche Einkommensarten)
    • Abzüglich Vermögen oberhalb festgelegter Grenzen
    Wohngeld

    Sollten Sie über ein hohes Einkommen verfügen und einen geringen Sozialhilfeanspruch haben, ist es möglich, dass sich für Sie ein höherer Wohngeldanspruch errechnet. In diesem Fall ist es ratsam auch einen Antrag bei der Wohngeldstelle zu stellen.

    Sozialhilfe und Wohngeld können nicht gleichzeitig bezogen werden. Im Falle eines höheren Wohngeldanspruchs ist dieses vorrangig in Anspruch zu nehmen.

    BAfög

    Besteht für Sie ein Anspruch auf BAfög beim Amt für Ausbildungsförderung, können Sie keine Sozialhilfe beantragen. Ein Doppelbezug von Leistungen ist nicht möglich.

    Ermäßigungen

    Durch den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt haben Sie zudem einen Anspruch auf die Essen.dabeisein Karte, Befreiung vom Rundfunkbeitrag und ein vergünstigtes MeinTicket für den öffentlichen Personennahverkehr innerhalb des Stadtgebietes.

    Terminvergabe

    Einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen erhalten Sie über das Kontaktformular, die Service-Hotline oder im "Kundencenter". Das Kundencenter erreichen Sie über den behindertengerechten "Eingang Kundencenter" Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziale Dienstleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Steubenstr. 53

    45138 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-50555

    Fax: +49 201 88-50153

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de