Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung
Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung
Hinweise für Welver
Beschreibung
Hinweise für Welver
Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kreis Soest) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt. Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von Ausstellungswagen Ausstellungsgegenständen Verkaufswagen Verkaufsständen Tischen und Stühlen Informationsständen und die Durchführung kultureller oder gemeinnütziger Veranstaltungen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Welver
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beim Kreis Soest beantragt werden. Weitere Informationen, z.B. welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, erhalten Sie im Internet unter www.kreis-soest.de, Verkehr + Wirtschaft, Arbeitsstellen im Straßenraum. Erst nach Eingang aller angeforderten Stellungnahmen kann eine Bescheidung mit entsprechender Auflagenerteilung erfolgen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Welver
Straßen- und Wegegesetz NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen