Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Hinweise für Welver

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kreis Soest) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt. Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von Ausstellungswagen Ausstellungsgegenständen Verkaufswagen Verkaufsständen Tischen und Stühlen Informationsständen und die Durchführung kultureller oder gemeinnütziger Veranstaltungen

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    05 Sicherheit / Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beim Kreis Soest beantragt werden. Weitere Informationen, z.B. welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, erhalten Sie im Internet unter www.kreis-soest.de, Verkehr + Wirtschaft, Arbeitsstellen im Straßenraum. Erst nach Eingang aller angeforderten Stellungnahmen kann eine Bescheidung mit entsprechender Auflagenerteilung erfolgen.

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Straßen- und Wegegesetz NRW

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Welver

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de