Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die Zustimmung für eine Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG wird erforderlich, wenn Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze eine Telekommunikationslinie neu verlegen oder eine bestehende Telekommunikationslinie ändern wollen (z.B. Richtungslinie einer vorhandenen Telekommunikationslinie, die Vergrößerung oder Verschiebung einer oberirdischen Telekommunikationslinie, die Vermehrung, Vergrößerung oder Umlegung von Leerrohren, Kabelkanälen und Kabeln oder die Änderung der Verlegungsart). Die Zustimmung bezieht sich auf Verkehrswege im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG , d.h. öffentliche Wege, öffentliche Plätze, öffentliche Brücken und öffentliche Gewässer.

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    Ansprechpartner

    Infrastrukturmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzer Weg 6

    32549 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: 05731/14 - 2107

    Fax: Fax: 05731/14 - 82107

    E-Mail: j.mueller@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Formulare

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de