Mitbenutzung von Straßengebiet (Kreisstraßen)
Hinweise für Lippe
Mitbenutzung ist die Nutzung von Straßengebiet für Zwecke der öffentlichen oder privaten Versorgung und Entsorgung.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Mitbenutzung ist die Nutzung von Straßengebiet für Zwecke der öffentlichen oder privaten Ver- und Entsorgung. Die häufigsten Mitbenutzungen sind:
- die Verlegung von Strom-, Gas-, Trinkwasser- oder Abwasserleitungen im Straßengebiet
- die Verlegung von Telekommunikations-Leitungen im Straßengebiet
Voraussetzung für eine Mitbenutzung ist die zum Teil gebührenpflichtige Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Straßen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1427
E-Mail: info-EBStrassen@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
- Formloser Antrag
- Übersichtsplan
- Lageplan
- eventuell nötige Erlaubnisse nach ordnungsrechtlichen, verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Vorschriften
Der Antrag sollte die beabsichtigte Maßnahme hinreichend genau beschreiben.
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Es muss sich um eine Kreisstraße handeln.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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In der Regel 2 Wochen
Kosten
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Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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