Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Für die Verlegung von Leitungen (z.B. Strom), Rohren (z.B. Gas) und TKG-Linien sind Anträge zu stellen. Für Aufbrüche nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt. Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas pp. sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Formloser Antrag, erhältlich unter "Formulare"
- Pläne
- Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Mindestens 4 Wochen vorher.
Bei Rohrbrüchen kann die Genehmigung auch per Fax erteilt werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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