Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Für die Verlegung von Leitungen (z.B. Strom), Rohren (z.B. Gas) und TKG-Linien sind Anträge zu stellen. Für Aufbrüche nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt. Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas pp. sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-16619

    Fax: 02271 83-26610

    E-Mail: 66@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Formloser Antrag, erhältlich unter "Formulare"
    • Pläne
    • Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Mindestens 4 Wochen vorher.
    Bei Rohrbrüchen kann die Genehmigung auch per Fax erteilt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de