Seuchenschutz
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen werden kann.
Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurücklegen.
Bei Schafen verursacht das Blauzungenvirus schwere Krankheitserscheinungen mit hohem Fieber, Schwellungen und Ablösungen der Schleimhäute im Maul und auf der Zungenoberfläche verbunden mit einem starken Speichelfluss. Rinder sind bisher meistens nur von milderen Symptomen betroffen in Form von Milchrückgang, Lidschwellungen und Veränderungen an der Zitzenhaut sowie im Bereich der Klauen. Ziegen scheinen weniger empfänglich zu sein. Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.
Die ursprünglich aus Afrika stammende Tierseuche hat sich weltweit verbreitet. In Europa gibt es seit 2006 immer wieder Ausbrüche in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Serotypen. Von diesem Virus sind bislang mindestens 24 verschiedene Serotypen bekannt, die jeweils eine unterschiedliche Virulenz (krankmachende Eigenschaften) aufweisen.
Deutschland war insbesondere in den Jahren 2006 - 2009 von der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 stark betroffen. Von 2019 bis 2021 traten erneut Blauzungenfälle mit dem selben Serotyp in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland auf. Erst im Juni 2023 wurde ganz Deutschland von der EU Kommission wieder als amtlich BTV seuchenfrei anerkannt.
Am 06.09.2023 begann ein neues Blauzungenseuchengeschehen vor allem in den Niederlanden und danach in Belgien mit dem Serotyp BTV 3.
In NRW wurde am 12.10.2023 ein erster Ausbruch in einem Schafbestand im Kreis Kleve festgestellt. Im Juli 2024 hat die durch Stechmücken verbreitete Tierkrankheit auch den Kreis Coesfeld und ebenfalls im weiteren Verlauf des Sommers 2024 alle Bundesländer in Deutschland erreicht.
Inzwischen steht ein Impfstoff gegen die Erkrankung zur Verfügung, der vom Tierarzt eingesetzt werden kann. Zur Vermeidung von schweren Erkrankungen wird die Impfung empfohlen. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihren Hoftierarzt.
Die Tiergesundheitsbedingungen und Ausnahmeregelungen für die Verbringung von Zucht- und Nutztieren in BTV-freie Bundesländer in Deutschland und in einzelne EU-Mitgliedstaaten sind dem unten angegebenen Link des LANUV zu entnehmen.
In Falle eines verdächtigen Krankheitsbildes in Ihrem Tierbestand setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem Hoftierarzt/Hoftierärztin oder dem zuständige Veterinäramt in Verbindung, denn bei BT handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Für weitere Informationen zum Krankheitsbild, Seuchengeschehen und Verbringungsregelungen einschließlich den erforderlichen Tierhaltererklärungen verweise ich auf die folgende Links.
FLI (Friedrich-Loeffler-Institut) - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541 18-3912
Fax: 02541 18-3999
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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