Seuchenschutz
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Tierseuchenbekämpfung beschäftigt sich mit der Vorbeugung und Bekämpfung von auf Tier und Mensch übertragbaren Tierkrankheiten. Dazu gehören die Seuchen der Nutztierbestände wie Schweinepest, Tuberkulose, Brucellose, Leukose u.a. genauso wie die Tollwut bei Hund und Katze, die Papageienkrankheit bei Vögeln oder die Faulbrut bei Bienenvölkern.
Die Viehbestände, Viehhändler, Tiermärkte und Tierschauen werden regelmäßig amtlich überwacht. Eine tierseuchenrechtliche Genehmigung benötigen Züchter und Händler von Papageien und Sittichen, Wanderschäfer für das Wandern mit der Herde und Imker für das Umsetzen von Bienenvölkern. Für Tierschauen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen können Sie hier die nötigen amtlichen Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse beantragen.
Entsprechende Bescheinigungen sind auch für das Verbringen von Tieren ins Ausland nötig, so für die Mitnahme von Hunden, Katzen oder anderen Kleintieren im Reiseverkehr wie auch für andere Länder bestimmtes Zucht- und Nutzvieh.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Nähere Informationen zur Tierseuchenbekämpfung finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Bienen
- Fische in Fischteichen
- Geflügel
- Haustiere im Reiseverkehr
- Papageien / Sittiche
- Pferde
- Rinder
- Schafe / Ziegen
- Schweine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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