Ergänzungspflegschaft

    Ergänzungspflegschaft

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Amtspflegschaft ist die Wahrnehmung der Aufgaben einer Pflegerin / eines Pflegers durch die Behörde in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehen Fällen. Seit Aufhebung der gesetzlichen Amtspflegschaft per 01.07.1998 durch das Beistandschaftsgesetz ist die Amtspflegschaft ausschließlich bestellte Pflegschaft. Die Pflegerin / der Pfleger unterscheidet sich von dem Vormund wesentlich dadurch, dass er nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist. Zudem gibte es einen klaren Zeitraum der Pflegschaft. Die Vormundschaft ist also in ihrer Fürsorgeaufgabe umfassend, Pflegschaft in der gleichen Funktion immer nur auf Teilbereiche beschränkt.

    Die Amtspflegschaft wird durch die Anordnung des Vormundschaftsgerichtes- oder Familiengerichtes begründet.

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    Ansprechpartner

    Gesetzliche Vertretung, Unterhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Formulare

    Hinweise für Dormagen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de