Problemstoffe

    Gefährliche Abfälle

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Asbest ist der Oberbegriff für eine Reihe von natürlich vorkommenden, faserförmigen Mineralien (Silikate). Die einzigartigen Materialeigenschaften von Asbest, insbesondere die Brandfestigkeit, waren der Grund für den vielfältigen Einsatz im Häuserbau, der chemischen Industrie und in allen Belangen des Brandschutzes.

    Da Asbest als gefährlicher, Krebs erzeugender Gefahrstoff eingestuft ist, wurde die Herstellung und Verwendung 1991 in vielen Staaten verboten.

    In allen älteren Gebäuden können allerdings noch asbesthaltige Stoffe (z. B.Asbestzementplatten, Isolierungen, Nachtstromspeicherheizungen, Abwasserrohre) eingesetzt sein.

    Die sehr feinen Fasern von Asbest sind aufgrund ihrer Art und Größe lungengängig. Bei Freisetzung der Fasern werden diese über die Lunge aufgenommen und können dann zu Krebserkrankungen führen. Dabei ist Asbest nicht akut toxisch, sondern führt durch Anreicherung zu Langzeitschäden.

    Asbest in stark gebundener Form (z. B. in Asbestzementplatten) ist nur dann gefährlich, wenn es zu einer (mechanischen) Zerstörung der Faserstruktur kommt.

    Auf Grund von Bränden können Asbestfasern freigesetzt werden. Der große Brand im Roermonder Yachthafen im Dezember 2014, bei dem Asbest in großen Mengenfreigesetzt wurde, und die anschließenden Reinigungsmaßnahmen, sind hier ein Beispiel. Aber auch bei kleineren Bränden führen die fehlenden Informationen zum Umgang mit diesem Stoff immer wieder zu Irritationen und Ängsten in der Bevölkerung. Auch die Zuständigkeiten sind für die Betroffenen nicht immer eindeutig.

    Seitens des Amtes für Umwelt- und Verkehrsplanung wurde deshalb ein Frage-Antwort-Katalog zusammengestellt (FAQ-Liste) und hier zur Information als Download freigegeben. Darin sind die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte für die Betroffenen zusammengefasst.

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    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

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    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2022

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

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