Daueraufenthalt-EU Erlaubnis
Daueraufenthalt-EU Erlaubnis
Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.
Beschreibung
Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf Antrag eine so genannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland ausstellen lassen.
Zuständig ist dafür die Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- ein aktuelles Lichtbild (Biometriefoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH)
Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Sie leben seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt leisten, ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert.
- Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten Krankenversicherungsschutz.
- Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
EUR 109
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021