Daueraufenthalt-EU Erlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Neuss
Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörigen von Staaten, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Es kann aber auch für Ausländerinnen und Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatler, wenn sie Familienangehörige von EU- oder EWR-Staatlern sind.
EU- oder EWR-Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Diese Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine
- Aufenthaltskarte,
wenn sie sich noch nicht fünf Jahre ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten - Daueraufenthaltskarte,
nach einem Aufenthalt ab 5 Jahre.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neuss
- gültiger Pass
- bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
- eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel eine Geburts-, Heiratsurkunde)
- ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH - unter Umständen:
Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts
Voraussetzungen
Hinweise für Neuss
- Sie sind in Neuss mit Hauptwohnsitz angemeldet
- Sie besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
- Sie sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Angehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Neuss
- Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich
Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung. Termine können online vereinbart werden.
Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://termine.serviceportal-neuss.de/select2?md=2
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Neuss
Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://termine.serviceportal-neuss.de/select2?md=2
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021
Stichwörter
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