Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörigen von Staaten, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Es kann aber auch für Ausländerinnen und Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatler, wenn sie Familienangehörige von EU- oder EWR-Staatlern sind.

    EU- oder EWR-Staaten
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

    Diese Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine

    • Aufenthaltskarte,
      wenn sie sich noch nicht fünf Jahre ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten

    • Daueraufenthaltskarte,
      nach einem Aufenthalt ab 5 Jahre.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    • gültiger Pass
    • bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
    • eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel eine Geburts-, Heiratsurkunde)
    • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
      Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
    • unter Umständen:
      Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    • Sie sind in Neuss mit Hauptwohnsitz angemeldet
    • Sie besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
    • Sie sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Angehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich

    HINWEIS:DAS INTEGRATIONSAMT DER STADT NEUSS BITTET UM VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
    BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.D

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    • Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung. Wir bitten Sie, Termine unter der zentralen Rufnummer 02131/905757 zu vereinbaren.

    Kosten

    EUR 109

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de