unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    personenbezogene Meldedaten berichtigen lassen

    Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Jeder Einwohner ist verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in eine Wohnung in Fröndenberg/Ruhr bei der hiesigen Meldebehörde anzumelden. Seit dem 01.11.2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Einzug zu bestätigen. Diese Bestätigung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Das hierzu benötigte Formular können Sie entweder hier herunterladen oder im Bürgerbüro erhalten. Wichtig: Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend und ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung. Bei Zuzügen aus dem Kreisgebiete Unna ist die Anschrift des Fahrzeughalters im Kraftfahrzeugschein zu ändern. Dies kann ebenfalls im Bürgerbüro erfolgen. Hierbei wird eine Gebühr in Höhe von 10,80 € je Fahrzeugschein fällig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziales, Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Zur Anmeldung sind die Personalausweise zur Prüfung der Angaben vorzulegen. Bei Kindern werden entweder ausgestellte Kinderreisepässe oder die Geburtsurkunde benötigt. Außerdem sollten Familien ihr Stammbuch mitbringen. Seit dem 01.11.2015 wird die Wohnungsgeberbestätigung zwingend benötigt.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
    • zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    § 17 Bundesmeldegesetz § 19 Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
    • Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
    • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
    • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
    • Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Die Ummeldung wird gebührenfrei vorgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Wohnungsgeberbestätigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de