unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
personenbezogene Meldedaten berichtigen lassen
Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung(at)stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb von Witten müssen sich alle Personen, die eine Wohnung beziehen, innerhalb von zwei Wochen dort anmelden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann ein Bußgeld erhoben werden. Der Einzug in die neue Wohnung ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung). Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Höchstpersönlich meldepflichtig sind Personen ab dem 16. Lebensjahr. Für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber / die Wohnungsgeberin (in der Regel die Sorgeberechtigten) meldepflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass, Kinderreisepass, aller mitziehenden Familienangehörigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe) Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
keine
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
- zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
- Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
- Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
- Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
Fristen
keine
Kosten
keine.
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruchsrecht (BMG) Wohnungsgeberbestätigung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021