personenbezogene Meldedaten berichtigen lassen
Beschreibung
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Marl wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
- zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
- Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
- Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
- Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021