Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen Bewilligung
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Schadensausgleichsregelung des Artikel 107 Absatz 2 lit. b AEUV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen