Europawahl Feststellung der Wählbarkeit
wählbare Personen zur Europawahl
Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Mit der Votemanager-App können Sie sich über die Wahlergebnisse von rund 320 Behörden informieren. Die Daten kommen live aus den Datenbanken der Wahlämter und werden in Form von Tabellen und Grafiken aufbereitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument
Voraussetzungen
Sie sind wählbar, wenn
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
- das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021