Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    wählbare Personen zur Europawahl

    Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Mit der Votemanager-App können Sie sich über die Wahlergebnisse von rund 320 Behörden informieren. Die Daten kommen live aus den Datenbanken der Wahlämter und werden in Form von Tabellen und Grafiken aufbereitet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Sie sind wählbar, wenn

    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
    • das 18 Lebensjahr vollendet haben.

    Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.


    Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de