Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Bei Vorliegen von Parkraumnot kann für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinden ein Parkplatz im unmittelbaren Umfeld von Wohnung oder Arbeitsstätte eingerichtet werden.
Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verkehrs- und Baustellenmanagement / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Geschäftsführung Unfallkommission / Straßen- und Wegerecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Verkehrsmanagement inkl. wegweisende Beschilderung
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Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66519
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Personalausweis, Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG und/oder Bl, EU-Parkausweis für Schwerbehinderte
Formulare
Hinweise für Essen
Voraussetzungen
Hinweise für Essen
- EU-Parkauweis für Schwerbehinderte
- Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges, das hauptsächlich zur Verfügung steht
- Es darf kein privater Stellplatz oder eine Garage, bzw. Tiefgaragenstellplatz zur Verfügung stehen
- Die örtlichen Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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