Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr Zulassung

    Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen

    Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, muss dieses Fahrzeug von der zuständigen Behörde dafür zugelassen sein.

    Beschreibung

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Eine Neuzulassung liegt vor, wenn das Fahrzeug bisher noch nicht im In- oder Ausland zugelassen war (auch keine Tageszulassung). Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    FD 33 - Bürgerbüro Iserlohn

    Adresse

    Hausanschrift

    Griesenbraucker Str. 6

    58640 Iserlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02371 / 966-60

    Fax: 02371 / 966-8700

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FD 35 - Bürgerbüro Lüdenscheid

    Adresse

    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 966-60

    Fax: 02351 / 6866

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughaltersoder beglaubigte Kopie des Ausweisesoder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheinsoder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer - ab 30.01.2014 SEPA Lastschriftmandat Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich: eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile Führerschein oder Schwerbehindertenausweis Formular : "Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige" Das SEPA-Mandat muss vom Kontoinhaber und vom Halter unterschrieben werden. Ist der minderjährige Halter 0-6 Jahre alt, unterschreiben die Eltern, ab 7 Jahren unterschreibt das Kind selbst.

    Formulare

    Hinweise für Märkischer Kreis

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger müssen grundsätzlich zugelassen werden. Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind folgende Kraftfahrzeugarten:

    a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

    b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

    c) Leichtkrafträder,

    d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,

    e) motorisierte Krankenfahrstühle,

    f) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,

    g) Elektrokleinstfahrzeuge.

    Folgende Arten von Anhängern unterliegen nicht der Zulassungspflicht:

    a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

    b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

    c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

    d) Arbeitsmaschinen,

    e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

    f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,

    g) Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes,

    h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,

    i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.

    Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Wenn Sie Halterin oder Halter sind, oder schriftlich bevollmächtigt als Vertreterin oder Vertreter, können Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen. Bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen erteilt die zuständige Zulassungsbehörde die Zulassung. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichen – Schilder sowie Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung.

    Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen. In vielen Zulassungsbehörden wird das Formular auch direkt bei der Antragsbearbeitung am Schalter ausgefüllt.

    Fristen

    Die Zulassung muss vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr erteilt sein

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

    Kosten

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Kfz-Angelegenheiten - Vollmacht zur Zulassung mit SEPA Lastschriftmandat Kfz-Zulassung - SEPA Lastschriftmandat ausfüllbar Dateigröße: 85,0 Kilobytes Kfz-Angelegenheiten - Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de