Veränderungsmitteilung Entgegennahme

    Daten bei der Hochschule ändern

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    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung.

    Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule.

    Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Anmeldung zur Grundschule:

    • Ausgefülltes Anmeldeformular
    • Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
    • Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin
    • Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben

    Anmeldung zur weiterführenden Schule:

    • das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4 
    • Übergangsempfehlung der Grundschule
    • Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
    • Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist

    Formulare

    Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Änderungen bei der entsprechenden Servicestelle der Hochschule oder online vornehmen. Sie erhalten dann eine entsprechende Bestätigung der Hochschule, bzw. an vielen Hochschulen können Sie den Status Ihres Antrags im Online-Portal der Hochschule einsehen. 

    Fristen

    Änderungen sollten Sie Ihrer Hochschule unverzüglich mitteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an die zuständige Stelle Ihrer Hochschule.

    Weitere Informationen

    Auf den Webseiten der Hochschulen finden Sie alle Informationen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de