Führungszeugnis Erteilung erweitert
Erweitertes Führungszeugnis
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Das Führungszeugnis bescheinigt, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Es wird z.B. bei Einstellungen benötigt oder wenn jemand Kontakt zu Schutzbefohlenen hat (erweitertes Führungszeugnis). In der Bürgerberatung wird das Führungszeugnis beantragt; es wird vom Bundesjustizamt ausgestellt und an die antragstellende Person oder eine Behörde verschickt. Voraussetzungen Wohnsitz in Witten; persönliches Erscheinen; es muss ein Termin gebucht werden; altenativ ist die Vorsprache montags bis freitags ausschließlich zwischen 8.00 und 8.30 Uhr möglich. Bitte melden Sie sich an der Information und bringen etwas Wartezeit mit. Hinweis Die online-Beantragung ist mit einem Ausweis mit aktivierter eID-Funktion möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Pass ggf. personalisierte Bescheinigung, dass die Voraussetzungen für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen (stellt die anfordernde Stelle aus)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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13,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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www.bundesjustizamt.de zur online Terminbuchung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen